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Grundwasser - Versalzung am Oberrhein und die Nichtanwendung des Verursacherprinzips

21.07.2006
An die Umwelt- oder Regionalredaktion

BUND Regionalverband Südlicher Oberrhein, Wilhelmstr. 24a, 79098 Freiburg, 0761/30383, bund.freiburgbund.net, www.bund-freiburg.de


Sehr geehrte Damen und Herren in der Redaktionskonferenz,

seit vielen Jahren engagiert sich der BUND in Sachen Grundwasserversalzung am Oberrhein. In diesem Jahr gibt es jetzt wichtige, erfreuliche und unerfreuliche Entwicklungen, die ich ich kurz zusammenfassen möchte.

-Letztmals sind im Juni 2006 Bergleute in die älteste elsässische Kalimine in Wittelsheim eingefahren. Der seit dem Brand in der benachbarten Giftmülldeponie im Jahr 2002 geschlossene Schacht der Mine Amélie soll im September/Oktober zugeschüttet werden. Damit endet 100 Jahre Bergbautradition im Elsass, die verheerende Auswirkungen auf das Grundwasser hatte.

-In Sachen Folgekosten der Grundwasserversalzung im badischen Buggingen hat das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Wochen ein positives Zeichen gesetzt. Hier liegt das Urteil seit wenigen Tagen in schriftlicher Form vor.

-Weniger erfreulich ist die konsequente Nichtanwendung des Verursacherprinzips gegenüber den "Mines de Potasse d`Alsace". So wurden jetzt aktuell wieder einmal INTERREG-Gelder für Untersuchung der Grundwassersalzung zwischen Fessenheim und Burkheim bewilligt. Ein inhaltlich absolut sinnvolles Projekt, aber wo bleibt bei den Kosten die Anwendung des Verursacherprinzips?

-Auch bei der Sicherung der Trinkwasserversorgung von Breisach wurden die durch die Chloridbelastung des Grundwassers nötigen zusätzlichen Investitionen nicht dem Verursacher aufgebürdet, sondern blieben an den GebührenzahlerInnen der Stadt hängen.

Wenn der Verursacher einer Umweltbelastung zweifelsfrei feststeht, dann sollte dieser bestraft werden und die Sanierungs-und Untersuchungskosten tragen. Doch dieses Prinzip wird allzu häufig nur bei kleinen Umweltsündern angewandt.

Bitte prüfen Sie, ob eine journalistische Verwertung in Frage kommt

Mit freundlichen Grüßen
Axel Mayer / Geschäftsführer








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Dieser Artikel wurde 5571 mal gelesen und am 23.11.2016 zuletzt geändert.