Diese Seite ausdrucken

Wasser in den Restrhein - Neukonzessionierung Kraftwerk Kembs

29.04.2005
hier geht es zu einer aktuelleren Presseerklärung zum Thema Kembs

Strasbourg le 29 avril 2005
An die Medien
Pressemitteilung zur heutigen Pressekonferenz in Kembs,

von
Alsace Nature, Le Conservatoire des Sites Alsaciens, les Fédérations de pêche Bas-Rhin et Haut-Rhin, l’association Saumon-Rhin, BUND, BASNU, BBU-AK Wasser, Internationale Arbeitsgemeinschaft Renaturierung Hochrhein, NABU, Landesfischereiverband Baden, Rheinaubund, Rheinkolleg, Regiowasser e.V. und Landesnaturschutzverband

Das älteste, südlichste Wasserkraftwerk am Oberrhein bei Kembs befindet sich im Besitz der EDF (Electricité de France) und die Konzession läuft im Jahr 2007 aus. Seit März 2004 ist seitens der EDF Antrag auf eine Neukonzessionierung zur Wasserkraftnutzung im elsässischen Rheinseitenkanal beim Industrieministerium in Frankreich gestellt. Die Laufzeit der Konzession soll 45 Jahre betragen.

Die unterzeichnenden Umweltverbände dieses Dokuments lehnen die von der EdF vorgeschlagene Restwassermenge von 45 m3/s über große Teile des Jahres als unzureichend ab.

Damit die Ziele internationaler Programme wie "Rhein 2020" (aus dem Rhein ein Fluss voller Lachse zu machen), die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und des Hochwasserschutzprogramms der IKSR erreicht werden können, fordern wir, dass der Mindestabfluss im Restrhein 100m3/s beträgt und die Abflüsse das ganze Jahr über an die Abflüsse z.B. am Pegel bei Basel oder Rheinfelden angepasst werden (naturnahe statt konstante Abflüsse).

Während der Plenarsitzungen in Bonn 2003 und Bern 2004, hatte die Delegation der Anliegerstaaten bereits ähnliche Bedenken hinsichtlich der unzureichenden Restwassermenge der neuen Konzession geäußert.

Auch wenn die Umweltverbände anerkennen, dass die heutigen Vorschläge der EdF ein großer Fortschritt gegenüber der aktuellen Situation sind, so regen die Verbände dennoch an, dass die "bilaterale Ständige Kommission", der ständige Gesprächskreis Frankreich / deutsch-französische Beziehungen sowie der deutsch-französische Umweltrat und die französischen Ministerien für Umwelt und für Industrie ein Pflichtenheft für die Neukonzessionierung ausarbeiten, das zu einem Konsens zwischen allen Beteiligten führt: Staaten, Industrie, Gemeinden und Zivilbevölkerung.

Anlass der Pressemitteilung und Stellungnahme ist die bekannt gewordene Behauptung der EDF sowie der französischen Verwaltung, der genannte Vorschlag zur Restwassermenge sei mit den Umweltverbänden abgestimmt. Zwar wurden zumindest die französischen Umweltverbände regelmäßig über den Stand der Dinge informiert, aber wir kritisieren auch weiterhin die geringe Restwassermenge und die wissenschaftliche Argumentation der EDF und deren Gutachter. Hierbei sei erwähnt, dass das Originalgutachten keine festen Werte, sondern Intervalle als Empfehlungen angibt (z.B. 45-80 m3/s und nicht 45 m3/s).

Die Dauer der Konzession, die bessere Nutzung der Restwassermenge durch Turbinen wie an der Rhône, die existierenden Hochwasserschutzprogramme, die Verpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie, dies sind Maßstäbe, an denen das Konzessionsverfahren gemessen werden sollte. Verhandlungen darüber sollten zeitnah und transparent stattfinden.

Außerdem fordern wir, dass die Restwassermenge nicht für die Dauer der Konzession festgelegt werden, sondern in Anbetracht z.B. der bevorstehenden Arbeiten im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms jederzeit angepasst werden können.

Stellungnahme zur NeuKonzessionierung von Kembs



von
Alsace Nature, Le Conservatoire des Sites Alsaciens, les Fédérations de pêche Bas-Rhin et Haut-Rhin, l’association Saumon-Rhin, BUND, BASNU, BBU-AK Wasser, Internationale Arbeitsgemeinschaft Renaturierung Hochrhein, NABU, Landesfischereiverband Baden, Rheinaubund, Rheinkolleg, Regiowasser e.V. und Landesnaturschutzverband

Das älteste, südlichste Wasserkraftwerk am Oberrhein bei Kembs befindet sich im Besitz der EDF (Electricité de France) und die Konzession läuft im Jahr 2007 aus. Seit März 2004 ist seitens der EDF Antrag auf eine Neukonzessionierung zur Wasserkraftnutzung im elsässischen Rheinseitenkanal beim Industrieministerium in Frankreich gestellt. Die Laufzeit der Konzession soll 45 Jahre betragen.

Die Ausnutzung der Wasserkraft des Kraftwerkes Kembs liegt zu 80% bei Frankreich und zu 20% bei der Schweiz. Das wurde so festgelegt, weil der Staubereich durch das Kraftwerk zu 20% auf Schweizer Landesfläche zurückreicht. Die Konzession erteilt der französische Staat durch das französische Industrieministerium dem staatseigenen Betrieb EDF.

Nach dem Bau des Rheinseitenkanals (Canal d`Alsace) fließen durch das alte Rheinbett zwischen Weil und Basel, den "Restrhein" heute nur noch bei Hochwasser mehr als 20-30 Kubikmetern pro Sekunde (m3/s). Im Vergleich dazu beträgt der durchschnittliche Abfluss im Rheinseitenkanal etwa 1000 m3/s. Der Restrhein besitzt daher heute keinerlei Bedeutung mehr für die Schifffahrt oder die Nutzung der Wasserkraft.

Von der Neukonzessionierung und einem angemessenen Abflussregime hängt es ab, ob sich das große Potential des Restrheins für die Entwicklung wertvoller und europaweit selten gewordener Lebens- und Naherholungsräume in Zukunft nutzen lässt oder nicht. Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hat darauf seit 1999 bereits in zahlreichen Dokumenten hingewiesen. Zuletzt wiederholt und formuliert in einem Schreiben des Präsidenten der IKSR vom 17.3.05 an die französischen Minister für Ökonomie, Finanzen und Industrie sowie für Ökologie und Entwicklung: "So ist der Restrhein beispielsweise für den Biotopverbund und die Wiederansiedlung des Lachses an Hoch- und Oberrhein die wichtigste Strecke."

Der Vorschlag der EDF, der im Antrag zur Regelung der Mindestwasserführung im Restrhein formuliert ist, sieht wie folgt aus:

45 m3/s November bis März

50-80 m3/s April bis Mai

100-150 m3/s Juni bis August

60-90 m3/s September und Oktober

Die EDF verteidigt diesen Vorschlag damit, dass dieses schematische Stufenmodell das Ergebnis einer umfangreichen Umweltverträglichkeitsstudie sei. Aus den bisher vorliegenden Informationen über die UVS geht hervor, dass sich der Vorschlag im wesentlichen auf eine Zusammenfassung einer fischereiökologischen Modellsimulation beruft, die zu dem Ergebnis kommt, dass ein Abfluss von 45 m3/s ein Optimum für potentielle Laichhabitate im Restrhein darstellt. Dieser Interpretation der Ergebnisse wird aus Fachkreisen deutlich widersprochen. Neben dem für zu gering gehaltenen Mindestabfluss stoßen vor allem die scharfen, übergangslosen Sprünge im von der EDF vorgeschlagenen Abflussgeschehen (z.B. um 50 m3/s vom 31. Mai auf 1. Juni) auf scharfe Kritik.

Auch die Begründung einer bestimmten Abflussmenge auf der Grundlage einer einzigen Zielartengruppe (wie z.B. den Fischen) wird im Falle des Restrheins von vielen Fachleuten für falsch angesehen. Verschiedene Expertengremien halten dagegen die Koppelung des Abflusses im Restrhein an die natürlichen Abflussverhältnisse im Rhein (z.B. am Pegel bei Basel oder Rheinfelden) für sachgerechter.

Es liegt der Verdacht nahe, dass sich insbesondere die 45 m3/s im Winter viel eher mit dem Ziel der EDF erklären lassen, auf den wirtschaftlich wertvollen Strom im Winter nicht verzichten zu wollen.

Anlass der Pressemitteilung und Stellungnahme ist die bekannt gewordene Behauptung der EDF sowie der französischen Verwaltung, der genannte Vorschlag sei mit den Umweltverbänden abgestimmt. Zwar wurden zumindest die französischen Umweltverbände regelmäßig über den Stand der Dinge informiert, aber wir kritisieren auch weiterhin die geringe Restwassermenge und die wissenschaftliche Argumentation der EDF und dessen Gutachterbüros. Im Gegenteil ist man sich aus Sicht der Umweltverbände grenzüberschreitend darüber einig, dass die vorgeschlagene Mindestwasserregelung angesichts des enormen Entwicklungspotentials am Restrhein inakzeptabel ist.

Der Vorschlag der EDF wird weder den Zielsetzungen von internationalen Programmen wie "Rhein 2020", welches aus dem Rhein wieder ein Fluss mit Lachsen machen möchte, noch des Hochwasserschutzplans der IKSR oder der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerecht. Bereits während der 2003 in Bonn und 2004 in Bern stattfindenden Plenarsitzungen der IKSR hatten die Anliegerstaaten diesbezüglich ihre Bedenken geäußert.

Bereits im November 2002 haben die Umweltverbände in Colmar eine vielbeachtete Tagung zum Thema Restrhein veranstaltet und eine entsprechende Resolution verfasst. An der damaligen Forderung der Umweltverbände hat sich nichts Grundlegendes geändert. Sie fordern einen Sockelabfluss (Mindestwasserführung) von 100 m3/s im Restrhein ab dem 1. Januar 2008 und die Kopplung des Abflusses im Restrhein an die natürlichen Abflussverhältnisse.

Die Umweltverbände sprechen sich - in einer bis dahin grenzüberschreitend bemerkenswert einheitlichen Weise - für die Entwicklung eines Leitbildes und eines Gesamtkonzeptes am Restrhein aus. Sie empfehlen, das Abflussregime nicht starr für die nächsten 45 Jahre (Laufzeit der Konzession) festzuschreiben, sondern so zu gestalten, dass die Mindestwasserführung auf geänderte Rahmenbedingungen, z.B. nach der Fertigstellung der Hochwasserrückhaltemaßnahme auf badischer Seite am Restrhein in 10-15 Jahren reagieren kann. Ein größerer Abfluss sollte im Rahmen des Pflichtenhefts festgelegt werden, sobald das Rheinbett erweitert ist. In diesem Fall könnte sich der in Colmar genannte Abfluss von mindestens 150m3/s als angemessen herausstellen und von wissenschaftlichen Studien bestätigt werden.

Die Umweltverbände erkennen an, dass die prinzipielle Bereitschaft der EDF den Abfluss im Restrhein zu erhöhen, sowie die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. das Zulassen von Seitenerosion am französischen Ufer ein großer Fortschritt gegenüber der seit über 70 Jahren herrschenden Situation am Restrhein sind. Die Umweltverbände fordern die EDF jedoch auf, Ihren Vorschlag der Mindestwasserführung im o.g. Sinne zu modifizieren.

Die Verbände regen an, dass sich die deutsch-französischen Gremien, wie z.B. die nach dem deutsch-französischen Vertrag von 1969 eingerichtete "bilaterale Ständige Kommission", der ständige Gesprächskreis Frankreich / deutsch-französische Beziehungen sowie der deutsch-französische Umweltrat, mit dem Thema Neukonzessionierung Kembs und der zukünftigen Entwicklung des Restrheins zu beschäftigen und die ö.g. Forderung nach einem angemessen Anflußregime eingehend zu prüfen.Die Entscheidungsträger in Frankreich, der Schweiz und Deutschland rufen wir auf, Ihre Entscheidung bezüglich der Mindestwasserführung im Restrhein im Rahmen einer Gesamtkonzeption Restrhein zu treffen.

Die Dauer der Konzession, die Möglichkeiten, die Nutzung der Restwassermenge durch Turbinen, wie an der Rhône, die existierenden Hochwasserschutzprogramme, die Verpflichtungen der Wasserrahmenrichtlinie, dies sind Maßstäbe, an denen das Konzessionsverfahren gemessen werden sollte. Verhandlungen darüber sollten zeitnah und transparent stattfinden.

Außerdem fordern wir, dass die Restwassermenge nicht für die Dauer der Konzession festgelegt werden, sondern in Anbetracht z.B. der bevorstehenden Arbeiten im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms jederzeit angepasst werden können.

Weitere Informationen hier


Mehr Informationen zur Atomenergie



Rhein & Integriertes Rheinprogramm – IRP


Hochwasserschutz und Auenrenaturierung am Rhein - eine große Chance für Mensch und Natur



Rhein, Rheinprogramm, IRP, Hochwasserschutz, Kies & Geld & Naturschutz


Durch die lang zurückliegende Rheinbegradigung und andere Flußbaumassnahmen wurde der Rhein zwar bezwungen, gleichzeitig aber viel Natur zerstört und die Hochwassergefahren für die Menschen rheinabwärts haben sich massiv erhöht. Mit dem IRP, dem Integrierten Rheinprogramm wurde jetzt ein guter Kompromiss zwischen Hochwasserschutz & Naturschutz am Rhein gefunden. Ein Kompromiss den alle großen Naturschutzverbände (BUND, NABU, Alsace Nature, AK Wasser im BBU...), aber auch das Aueninstitut das sich seit Jahrzehnten wissenschaftlich mit Flußrenaturierungen beschäftigt, mittragen können.
Dennoch kämpfen seit vielen Jahren örtliche "Bürgerinitiativen" gegen das IRP. Wie so häufig werden mit vorgeschobenen Naturschutzargumenten vollkommen andere Ziele verfolgt.
Aber örtliche BI´s und CDU Bürgermeister wissen natürlich auch viel besser als BUND, NABU, Alsace Nature, AK Wasser im BBU und Aueninstitut was der Natur nutzt... Auch die örtlichen Medien sollten ihre Rolle in der regionalen Wahrnehmungsblase einmal kritisch hinterfragen und endlich objektiver berichten.

Links zum Thema IRP





Richtig wichtig! Ihnen gefällt diese Seite? Legen Sie doch einen Link:
<a href="http://www.bund-rvso.de/wasser-in-den-restrhein.html">Wasser in den Restrhein - Neukonzessionierung Kraftwerk Kembs</a>

Weitersagen
Twitter Facebook

Dieser Artikel wurde 6991 mal gelesen und am 6.4.2017 zuletzt geändert.