Diese Seite ausdrucken

Verhandlung vor dem VGH Mannheim in Sachen Bugginger Grundwasserversalzung

22.02.2005
Heute, am 22. Februar 2005 verhandelt der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg über die Berufung der Kali und Salz AG in Sachen Sanierung der Abraumhalde Buggingen.

In Buggingen wurde von 1926 bis 1973 Kalisalz abgebaut. Der gut sichtbare Abraumhügel im Volksmund "Kalimanscharo" genannt besteht zu 80 % aus Steinsalz. Insgesamt 200.000 bis 250.000 Tonnen Steinsalz finden sich noch in diesem Hügel.

Die tiefen Erossionsrinnen im Abraumberg zeigen deutlich, dass auch heute noch massiv Salz ausgewaschen wird und ins Grundwasser gelangt. Bis zu 7 Gramm Salz pro Liter finden sich im Abstrom. Salz ist nicht giftig, allerdings zerfrisst es die Rohrsysteme und kann Trinkwasser ungenießbar machen.

Wer im Wald Öl ablässt wird bestraft. Er muss die Untersuchungen des Bodens, die Bodensanierung und alle Folgekosten zahlen.

Doch wie sieht es in Buggingen aus? Von 1926 bis 1973 wurden Gewinne gemacht. Es gab nie eine Bestrafung der Verantwortlichen für die Grundwasserversalzung, die Untersuchungen des Grundwassers zahlte bisher stets die Allgemeinheit (aktuell mit Interreg Geldern) Jetzt versucht die Kali und Salz AG sich auch noch vor den Kosten der Sanierung zu drücken und diese der Allgemeinheit aufzulasten.

Um eine Bestrafung der Verantwortlichen zu erreichen hatte BUND Geschäftsführer Axel Mayer im Dezember 1997 die Verantwortlichen für die Grundwasserversalzung auf beiden Rheinseiten angezeigt.

Im jetzigen Verfahren vor dem VGH (Kali und Salz AG contra Landkreis Breisgau Hochschwarzwald) geht es "nur" um die Frage wer die Kosten der Sanierung trägt. Die Rechtsnachfolgerin der Verursacher oder die SteuerzahlerInnen?

"Umweltschutz darf nicht nur auf dem Rücken der -kleinen UmweltsünderInnen- ausgetragen werden", sagt BUND Geschäftsführer Axel Mayer. "Immer wieder wurde in der Vergangenheit das Verursacherprinzip bei den großen Umweltsündern und Firmen (Holzschutzmittelprozess) ausgehebelt. Ein deutlicherer Ursachen-Wirkungszusammenhang als beim Bugginger Salzberg ist nicht denkbar." Der BUND hofft, dass der VGH hier endlich das Verursacherprinzip anwendet, damit schnell eine Sanierung beginnen kann.

Der aufwendige juristische Abwehrkampf der Kali und Salz AG erklärt sich vermutlich dadurch, dass der Bugginger Fall gemessen an den großen Grundwasserversalzungen in Norddeutschland eine noch überschaubare Dimension hat. Er wäre evtl. ein Präzedenzfall.

So stehen in diesem Verfahren auf der einen Seite die Sorgen um Gewinne und Aktienkurse, auf der anderen Seite die Frage der Umwelt, des Grundwassers und des

Verursacherprinzips.

Wo wurde am Oberrhein in der Vergangenheit bei großen Umweltzerstörungen und Altlasten das Verursacherprinzip angewendet? Nicht bei der Teninger Altlast, nicht bei der Grundwasserversalzung im Elsass, nicht bei den alten schweizer Giftmüllablagerungen im Landkreis Lörrach.... Die Liste ließe sich fortsetzen. Die Folgekosten der Umweltsünden und Altlasten tragen wir SteuerzahlerInnen.

Der Ölsünder im Wald soll angemessen bestraft werden und die Folgekosten tragen.

Gleiches sollte aber auch für große Konzerne gelten. Aus diesem Grund wünscht der BUND, dass der VGH Mannheim sich dem erfreulichen Urteil des Verwaltungs-gerichts Freiburg anschließt.

Auf Wunsch mailen wir Ihnen ein Foto des Bugginger "Kalimanscharo"






Richtig wichtig! Ihnen gefällt diese Seite? Legen Sie doch einen Link:
<a href="http://www.bund-rvso.de/verhandlung-bugginger-grundwasserversalzung.html">Verhandlung vor dem VGH Mannheim in Sachen Bugginger Grundwasserversalzung</a>

Weitersagen
Twitter Facebook

Dieser Artikel wurde 5582 mal gelesen und am 23.11.2016 zuletzt geändert.